UVG - KTG Versicherungen für Unternehmen

Als Arbeitgeber müssen Sie Mitarbeitende obligatorisch gegen Unfall versichern. Wenn Mitarbeitende verunfallen oder beruflich erkranken, kann das gravierende Folgen für deren Alltag, Erwerbstätigkeit und damit auch für deren Existenz haben. Die obligatorische Unfallversicherung lindert diese Folgen durch solide finanzielle Grundleistungen.

Im Gegensatz zur Unfallversicherung ist der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung freiwillig. Als Arbeitgeber sind Sie allerdings gesetzlich zu Lohnfortzahlungen verpflichtet, wenn Ihre Mitarbeitenden aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft arbeitsunfähig sind. Mit der Krankentaggeld-Versicherung werden Ihnen die Kosten der Lohnfortzahlung abgenommen. So werden unberechenbare Kosten für Sie zu kalkulierbaren Versicherungsausgaben und Sie schützen Ihre Mitarbeitenden vor einem Lohnausfall.