Fahrhabe für Firmen

Fahrhabe-Versicherung
Neben den Gebäulichkeiten ist auch die Fahrhabe (Waren und Einrichtungen) des Betriebes mittels einer Sachversicherung zu versichern. In den Kantonen Nidwalden und Waadt ist die Fahrhabe bei der kantonalen Gebäudeversicherung obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern.

Der Deckungsumfang der Fahrhabe-Versicherung:

  • Feuer und Elementarschadenereignisse
  • Einbruchdiebstahl und Beraubung
  • Wasser
  • Umsatzausfall (Betriebsunterbruch)

Fahrhabe
Das Schatzungsprotokoll des kantonalen Gebäudeversicherers gibt Auskunft, wo die Abgrenzungen zwischen Gebäude und Fahrhabe für bestimmte Einrichtungsgegenstände sind. Zum Beispiel müssen Maschinenfundamente und Leitungen in der Fahrhabesumme eingerechnet werden

Achtung
Wichtig ist, dass die Fahrhabe- Sachversicherung auf den Vollwert abstützt und demzufolge sämtliche Waren und Einrichtungen zu deklarieren sind, um eine Unterversicherung zu verhindern.

Kostenpaket
Mit dem Versicherer ist das zusätzliche Kostenpaket (Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Notverglasungen, Notschlösser etc.) zu eruieren, damit eine Erstrisikosumme festgesetzt werden kann.

Die jährliche Überprüfung der Summe dieser Sachversicherung für die Waren und Einrichtungen ist empfohlen.