Gebäudeversicherung für Private

Wieder wie vor dem Schadenfall

Die Gebäudeversicherungen versichern die Gebäude überwiegend zum Neuwert. Dieser gilt dann als Versicherungswert. Er wird durch eine Schätzung des Gebäudes durch die kantonalen oder privaten Gebäudeversicherungen erhoben. Alle 12 bis 15 Jahre werden die Gebäude wieder auf ihren aktuellen Wert geschätzt.

Unter Neuwert

ist der Kostenaufwand zu verstehen, der für einen unveränderten Wiederaufbau nötig wäre. Das heisst, wie viel kostet es, ein Gebäude derselben Art, gleichen Grösse und mit demselben Standard wie das beschädigte wieder zu erstellen. Handelt es sich beim Gebäude um ein älteres, kann es die Versicherung auch zum Zeitwert – also wie viel Wert das Gebäude im Moment der Schätzung hat – versichern.

Nicht jeder Schuppen

und jede Baracke muss versichert werden. Sobald das Gebäude (oder der Um- und Aufbau) jedoch einen Wert von rund 5000 Franken übersteigt, ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch. Auf Wunsch des Versicherten können auch Objekte wie offene Schwimmbecken, gedeckte Brücken oder Aussichtstürme versichert werden.